Wenn keine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht:

Schützen Sie personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde aktiv! Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt europaweit klare Regeln für den Umgang mit persönlichen Daten fest, fordert konkrete Maßnahmen zum Datenschutz und sieht Strafen bei Verstößen vor.

Doch was bedeutet guter Datenschutz? Welche Schritte müssen Sie umsetzen? Die DSGVO schreibt vor, dass ein Datenschutzbeauftragter, der Sie bei der Umsetzung unterstützt, unter Umständen verpflichtend ist. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall und möchten Sie keinen externen Beauftragten bestellen, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Das Datenschutzkonzept bildet die Grundlage für die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde. Es zeigt auf einen Blick, welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, und enthält Informationen zu Umfang und Art der Daten. Zudem nennt es die Kontaktinformationen der Datenschutz-Verantwortlichen und beschreibt technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Brauchen Sie Unterstützung bei der Erstellung? Ich helfe Ihnen gerne bei dieser Aufgabe!
Unternehmen und Behörden müssen laut DSGVO ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungstätigkeiten führen. Dieses gibt detailliert an, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verwendet werden, welche Personen hierfür verantwortlich sind und wer diese Daten empfängt (z. B. Banken oder das Finanzamt). Aufsichtsbehörden können dieses Verzeichnis jederzeit anfordern. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung des Verzeichnisses? Mit meiner langjährigen Expertise stehe ich Ihnen gerne zur Seite!
Besteht aufgrund der Art und Weise der Datenverarbeitung möglicherweise ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von Betroffenen? Dann muss eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt werden. Die Verantwortlichen beschreiben hierin systematisch die Zwecke der Datenverarbeitung, das berechtigte Interesse an den Daten, die Notwendigkeit und die Risiken sowie die Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken. Der Rat eines Datenschutzbeauftragten ist hierbei unerlässlich. Kontaktieren Sie mich gerne!
Die DSGVO fordert technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff oder Verlust zu schützen. Zu den technischen Maßnahmen gehören abschließbare Schränke oder Alarmanlagen, aber auch angemessene IT-Sicherheit wie Firewall und Verschlüsselung. Die organisatorischen Maßnahmen umfassen z.B. Richtlinien, Prozessanleitungen sowie Datenschutz- und Software-Schulungen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Ausarbeitung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie Daten an Dritte weitergeben: So zum Beispiel, um einen Vertrag oder eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen. Bei der Weitergabe von Daten an Dritte schreibt die DSGVO Schutzmaßnahmen vor: Neben der Einwilligung der Betroffenen gehören hierzu Verschlüsselungstechnologien und Pseudonymisierung. Zudem müssen Sie Betroffene über ihre Rechte informieren. Möchten Sie wissen, wie Sie Daten rechtssicher weitergeben? Gerne erkläre ich Ihnen alle notwendigen Schritte!
Um einen Vertrag zu erfüllen, ist es oft unerlässlich, Daten an Dritte wie z.B. Finanzdienstleister weiterzugeben. Hierbei handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag, für die ein gesonderter Vertrag mit dem beauftragten Unternehmen abgeschlossen wird. Hierin verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Daten nur nach Vorgabe zu verarbeiten. Haben Sie Fragen dazu? Gerne erkläre ich Ihnen, worauf Sie achten müssen, insbesondere wenn weitere Unternehmen oder Drittländer in die Verarbeitung eingebunden sind!
Mitarbeiter sind eine tragende Säule des Datenschutzes, doch häufig empfinden sie das Thema als lästig. Umso wichtiger ist es, das Bewusstsein für den Datenschutz zu stärken. Schulungen helfen, die Sensibilität für die Problematik zu fördern und datenschutzkonformes Handeln sicherzustellen. Regelmäßiges Training ist entscheidend für einen sicheren Umgang mit Daten. Benötigen Sie Unterstützung? Ich erstelle Ihnen gerne einen Plan mit geeigneten Maßnahmen für Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde.
Eine moderne IT-Sicherheits-Infrastruktur ist essenziell, um Datenschutz zu gewährleisten. Angesichts steigender Cyberkriminalität sind Unternehmen und Behörden aufgefordert, ihre IT-Systeme optimal abzusichern. Hierzu gehören zahlreiche Maßnahmen wie regelmäßige Software-Updates, die Absicherung von Benutzerkonten, Virenschutz und Firewalls, Verschlüsselung und Datensicherungskonzepte. Möchten Sie Ihre IT-Sicherheit an die aktuellen Herausforderungen anpassen? Ich unterstütze Sie gerne dabei!
Immer mehr Unternehmen setzen Künstliche Intelligenz (KI) zur Datenverarbeitung ein. Dabei nutzen KI-Systeme die eingegebenen Daten zur Weiterentwicklung – oftmals ohne klare Transparenz. Besondere Vorsicht gilt deshalb bei der Eingabe personenbezogener Daten. Die eingesetzte KI-Technologie muss den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Hierzu gehören Verschlüsselungstechnologien und die Verwendung sicherer Datenbanken. Möchten Sie KI datenschutzkonform nutzen? Ich berate Sie gerne umfassend!

> Ihre Vorteile

Ich sorge für wasserdichten Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

Ich bin immer im Dialog mit meinen Kunden

Ein fester Ansprechpartner für meine Kunden

Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt

Mehr als 18 Jahre Erfahrung im Datenschutz

Tätig in unterschiedlichsten Branchen

Planbare und transparente Preise

Mit mehr als 18 Jahren Erfahrung als Datenschutz-Berater und Datenschutz-Beauftragter biete ich Ihnen Datenschutz-Sicherheit, die perfekt zu Ihrem Unternehmen passt.

Als fester Ansprechpartner bin ich stets im Dialog mit Ihnen und unterstütze Sie in allen datenschutzrechtlichen Fragen. Meine Expertise erstreckt sich über eine Vielzahl von Branchen, sodass ich Ihre individuellen Bedürfnisse sehr gut verstehe. Dabei garantiere ich Ihnen planbare und transparente Preise, die Ihnen volle Kostensicherheit bieten.